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Späteste Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Datum:
Termin: 23.1.22 - 24.1.22

Verantwortungsbereich: jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde 
Wahlordnung: § 5 Abs. 2 g & § 10 Abs. 1