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Verringert sich die Zahl der gewählten Mitglieder entgegen der Vorgaben, ist der Hauptausschuss des Diözesanrates unmittelbar zu informieren

Datum:
Termin: 20.3.22 - 21.3.22

Verantwortungsbereich: Wahlausschuss 
Wahlordnung: § 11 Abs. 5