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FAQ

Beim Wahlausschuss Ihrer Pfarrei. Wenden Sie sich hierzu an das Pfarrbüro. Die Kontaktdaten finden Sie beispielsweise auf der Homepage Ihrer Pfarrei. Allgemeine Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl finden Sie auf der Homepage www.pfarrgemeineratswahl-bamberg.de

Für jede Pfarrei ist ein Pfarrgemeinderat einzurichten. Bereits bestehende Pfarrgemeinderäte in Filialkirchengemeinden oder Kuratien bleiben als eigene Pfarrgemeinderäte bestehen. Gibt es bisher keinen Pfarrgemeinderat in der Filialkirchengemeinde, darf keiner gewählt werden. Zu überlegen wäre im beschriebenen Fall, als Pfarrei zusammen mit den Filialgemeinden einen Pfarrgemeinderat zu wählen.

Mit der Änderung der Satzung zum 1. März 2025 gibt es keine Mindestgröße mehr. Der amtierende Pfarrgemeinderat legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder unabhängig von der Zahl der Katholikinnen und Katholiken in der Pfarrei fest. Dies können auch weniger als vier Personen sein.