Datum:
Termin: 22.2.26
Jede wahlberechtigte Person erhält auf schriftlichen Antrag, der spätestens eine Woche vor der Wahl bei der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses eingegangen sein muss, einen Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen zur Ausübung der Briefwahl.
Die Ausstellung eines Briefwahlscheins ist unverzüglich im Wählerverzeichnis einzutragen.
Die Stimmzettel müssen bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein. Später eingehende Stimmzettel dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.