Datum:
Termin: 18.1.26 0:00
Für die Wahl ist das von der Meldestelle vorbereitete Wählerverzeichnis zu ergänzen bzw. zu berichtigen.
Das Wählerverzeichnis muss folgende Angaben enthalten
Die Auflegung der Wählerverzeichnisse muss mindestens eine Woche lang erfolgen und spätestens sechs Wochen vor der Wahl beendet sein.
Einsicht nehmen darf zur Prüfung der Richtigkeit oder der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses jede wahlberechtigte Person
Jede wahlberechtigte Person, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dessen Berichtigung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Wahlausschuss.
Das Wählerverzeichnis wird von der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses am Tag vor der Wahl endgültig abgeschlossen. Es ist zu vermerken: