Datum:
Termin: 15.2.26
Auf Beschluss des Pfarrgemeinderates kann die Wahl als Allgemeine Briefwahl durchgeführt werden.
Bei der Allgemeinen Briefwahl wird allen Wahlberechtigten bis spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin folgende Wahlunterlagen zugesandt oder ausgehändigt:
Bei der Allgemeinen Briefwahl ist die Einrichtung eines Wahllokals (§15) nicht notwendig.
Die Stimmzettel müssen, abweichend von §14 Abs. 3, bis 18:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein. Später eingehende Stimmzettel dürfen nicht mehr berücksichtigt werden und müssen ungeöffnet vernichtet werden. Die Öffnung und Auszählung der Wahlzettel erfolgt ab 18:00 Uhr in öffentlicher Sitzung.