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§§ 5 und 10 der Wahlordnung:Einreichung von Wahlvorschlägen

Datum:
Termin: 4.1.26 0:00

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Pfarrgemeineräte hat die Aufforderung  zu enthalten, spätestens acht Wochen vor dem Wahltag beim Wahlausschuss Wahlvorschläge einzureichen.

Wahlvorschläge, die auch mehrere Namen umfassen können, kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde beim Wahlausschuss einreichen. Der Wahlvorschlag muss die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.