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§ 3 der Wahlordnung:Einsetzung eines Wahlausschusses

Datum:
Termin: 1.9.25 18:26

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl setzt der Pfarrgemeinderat spätestens sechs Monate vor der Neuwahl einen Wahlausschuss ein. Wo kein Pfarrgemeinderat besteht, übernimmt der Seelsorgebereichsrat die Einsetzung eines Wahlausschusses.

Dem Wahlausschuss gehören an:

  1. ein Mitglied des Pastoralteams des entsprechenden Seelsorgebereichs sowie
  2. mindestens zwei vom Pfarrgemeinderat benannte Personen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören müssen.