Datum:
Termin: 1.9.25 18:26
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl setzt der Pfarrgemeinderat spätestens sechs Monate vor der Neuwahl einen Wahlausschuss ein. Wo kein Pfarrgemeinderat besteht, übernimmt der Seelsorgebereichsrat die Einsetzung eines Wahlausschusses.
Dem Wahlausschuss gehören an: