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§ 19 Abs. 2 der Satzung:Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Datum:
Termin: 1.9.25

Der amtierende Pfarrgemeinderat hat spätestens sechs Monate vor der Neuwahl über die Zahl der zu wählenden Mitglieder gemäß Abs. 1 zu entscheiden.