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§ 19 der Satzung:Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Datum:
Termin: 1.9.25

Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Pfarrgemeinderates nach §18 Abs. 1 (a) legt der amtierende Pfarrgemeinderat für die kommende Wahl fest.