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§ 17 der Satzung:Konstituierung der Pfarrgemeinderäte

Datum:
Termin: 26.4.26

Innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Anfechtungsfrist (§21 Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen) erfolgt die Konstituierung gemäß §2.

 

Folgende Aufgaben sind in der konstituierenden Sitzung in der folgenden, vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:

a.      Berufung weiterer Mitglieder nach §18 Abs. 1 (c) und 2 (d)

b.      Entscheidung über die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden unter Beachtung von §21 Abs. 2

c.       Wahl der Vorsitzenden

d.      ggf. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden

e.      Wahl der Delegierten in den Seelsorgebereichsrat