Datum:
Termin: 26.4.26
Innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Anfechtungsfrist (§21 Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen) erfolgt die Konstituierung gemäß §2.
Folgende Aufgaben sind in der konstituierenden Sitzung in der folgenden, vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
a. Berufung weiterer Mitglieder nach §18 Abs. 1 (c) und 2 (d)
b. Entscheidung über die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden unter Beachtung von §21 Abs. 2
c. Wahl der Vorsitzenden
d. ggf. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
e. Wahl der Delegierten in den Seelsorgebereichsrat