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§ 19 Abs. 4 der Satzung:Meldung an den Vorstand des Diözesanrates bei Nichtzustandekommen eines Beschlusses über die Anzahl der PGR-Mitglieder

Datum:
Termin: 1.9.25 18:21

Kommt bezüglich der Zahl der zu wählenden Mitglieder gemäß Abs. 1 kein Beschluss zustande, entscheidet der Hauptausschuss des Diözesanrates. Der Vorstand des Pfarrgemeinderates ist verpflichtet, dem Vorstand des Diözesanrates mit Ablauf der in Abs. 2 genannten Frist das Nichtzustandekommen des Beschlusses mittzuteilen.