Datum:
Termin: 8.3.26
Das Wahlergebnis ist spätestens an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag in der in §5 Abs. 3 vorgesehenen Weise öffentlich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung hat zu enthalten:
a. Die Zahl der Wahlberechtigten,
b. die Zahl der abgegebenen Stimmzettel,
c. die Zahl der gültigen Stimmzettel,
d. die Namen und die Reihenfolge der Gewählten und aller weiteren Kandidierenden sowie
e. eine Belehrung über die Möglichkeit der Wahlanfechtung unter Angabe der Frist.