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§ 12 der Wahlordnung:Veröffentlichung der Liste der Kandidierenden

Datum:
Termin: 15.2.26

Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sind in alphabetischer Reihenfolge mit Angabe von Beruf, Geburtsjahr und Wohnort in die Liste der Kandidierenden einzutragen.

Die Liste der Kandidierenden ist spätestens zwei Wochen vor der Wahl in der in §5 Abs. 3 vorgeschriebenen Weise öffentlich bekannt zu machen.