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§ 6 Abs. 6 der Wahlordnung:Wählerverzeichnis endgültig abschließen

Datum:
Termin: 28.2.26

Das Wählerverzeichnis wird von der oder dem Vorsitzenden des Wahlausschusses am Tag vor der Wahl endgültig abgeschlossen. Es ist zu vermerken:

a.      Die Zahl der Wahlberechtigten,

b.      die Zahl der ausgestellten Briefwahlscheine.