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§ 17 der Wahlordnung:Zusendung des vorläufigen Wahlergebnisses an die Geschäftsstelle des Diözesanrates

Datum:
Termin: 1.3.26

Das Ergebnis soll, auch wenn es vorläufig ist, unmittelbar nach der Stimmenauszählung an die Geschäftsstelle des Diözesanrates übermittelt werden.

Hierfür wird auf dieser Homepage eine Eingabeplattform ohne Passworteingabe zur Verfügung gestellt werden.

Sollte es einer Pfarrei nicht möglich sein, das Wahlergebnis über diese Eingabeplattform zu übermitteln, ist die Niederschrift zur Ermittlung des Wahlergebnisses per Mail an die Geschäftsstelle zu senden (dioezesanrat@erzbistum-bamberg.de).

HINWEIS

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass das Ergebnis auf nur eine Weise und nur einmal übermittelt wird! Dies erleichtert die Arbeit in der Geschäftsstelle am Vormittag nach der Wahl zur Ermittlung eines diözesanen Wahlergebnisses ungemein. Vielen Dank für Ihr Verständnis!