Am ehesten kann man den Pfarrgemeinderat vielleicht mit dem Gemeinderat auf politischer Ebene vergleichen, nur dass dieser sich nicht um die Ausweisung von Baugebieten kümmert, sondern darum, wie eine Gemeinde möglichst lebendig gestaltet werden kann. Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Das kann die Organisation eines Pfarrfestes genauso betreffen, wie eine Pfarrwallfahrt nach Rom oder der Faschingsball einer Pfarrei.
Der Pfarrgemeinderat ist zugleich auch ein „Organ des Laienapostolats“. Gemeinsam mit dem Pfarrer trägt der Pfarrgemeinderat den im Zweiten Vaticanum und in der Würzburger Synode festgelegten Sendungsauftrag der Laien in der Kirche.