Wer kann Mitglied werden?
Jede Katholikin und jeder Katholik ab 14 Jahre.
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Rates legt der amtierende Rat im Rahmen der Wahlvorbereitung für die kommende Wahl selbst fest. Sie beträgt in Pfarrgemeinden bis 5000 Katholikinnen und Katholiken mindestens 4, mit mehr als 5000 Katholikinnen und Katholiken mindestens 6.
Der Rat besteht aus stimmberechtigen und beratenden Mitgliedern. Neben den gewählten Mitgliedern gehört ein Mitglied des Pastoralteams des Seelsorgebreichs, welche von diesem beauftragt wird, sowie berufene Mitglieder dem Pfarrgemeinderat an. Diese haben ein Stimmrecht im Rat. Die Zahl der berufenen Personen ist an der Stelle durch eine festgelegte zwei Drittel Mehrheit der gewählten Mitglieder begrenzt.
Beratend gehören dem Pfarrgemeinderat der Leitende Pfarrer, der kanonische Pfarrer bzw. Pfarradministrator der entsprechenden Pfarrei, ein von der Kirchwenverwaltung beauftragtes Mitglied sowie weitere berufene Personen dem Rat an. Hierbei ist die Zahl der berufenen Personen unbegrenzt.