Mit der Wahl im März 2022 beginnt eine neue Wahlperiode und es gilt, einen wertschätzenden Übergang vom amtierenden Pfarrgemeinderat bis zur Konstituierung des neuen PGR zu gestalten.
Wir wollen Sie dabei gerne mit folgendem Material unterstützen:
Mit der Wahl im März 2022 beginnt eine neue Wahlperiode und es gilt, einen wertschätzenden Übergang vom amtierenden Pfarrgemeinderat bis zur Konstituierung des neuen PGR zu gestalten.
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