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Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2022 (Corona)

Corona-Virus Symbolbild
Datum:
Veröffentlicht: 9.2.22
Von:
Diözesanrat der Katholiken

Anlässlich der bevorstehenden bistumsweiten Pfarrgemeinderatswahlen informieren wir zum Thema des Infektionsschutzes bei den Wahlen:

Für den Zugang zu den Wahllokalen der Pfarrgemeinderatswahlen bestehen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV keine durch die 15. BayIfSMV begründeten Zugangsbeschränkungen. Es dürfen daher auch nicht geimpfte und nicht genesene Personen die Wahllokale betreten. Allerdings gelten die allgemeinen Vorgaben zur Maskenpflicht (§ 2 der 15. BayIfSMV). Zudem wird gemäß § 1 S. 1 der 15. BayIfSMV grundsätzlich jeder angehalten, wo immer möglich den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. (Information des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege; Stand: 08. Februar 2022)

Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gilt jeweils die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Der in den relevanten Verordnungen verwendete Begriff „Beschäftigte“ stützt sich zwar auf die Definition des § 2 Abs. 2 ArbSchG, ist im Hinblick auf den Regelungszweck jedoch weit auszulegen und auch auf Personen anzuwenden, die in vergleichbarer Funktion tätig werden, etwa im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten. (Information des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege; Stand: 21. Februar 2022)

Es empfiehlt sich am Wahllokal durch entsprechende Plakatierung auf die allgemeinen Hygieneregeln hinzuweisen (Handhygiene, Abstand, Maskenpflicht etc.) und Händedesinfektionsmittel am Eingang zum Wahllokal zur Verfügung zu stellen.

Ferner wäre darauf zu achten, dass die Wählenden entweder eigene Stifte für die Wahlhandlung mitbringen oder zur Verfügung gestellte Stifte nach jeder Benutzung zwischendesinfiziert werden (z. B. Ausgabe eines hygienisch einwandfreien Stiftes bei Aushändigung des Wahlzettels, Rückgabe des Stiftes mit dem ausgefüllten Wahlzettel, Desinfizierung).

Auch die Tische und sonstigen Berührungsflächen in den Wahlkabinen sollten am Wahltag regelmäßig zwischendesinfiziert werden.

Die am Wahltag geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie das Hygiene- und Schutzkonzept der jeweiligen Pfarrei sind zu beachten.

Weitere Informationen des Erzbistums Bamberg zum Virus COVID-19 (Coronavirus) finden Sie hier.