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Späteste Frist einer Meldung an den Diözesanrat bei Nichtzustandekommen eines Beschlusses über die Zahl

Datum:
Termin: 20.9.21 0:00 - 21.9.21 0:02

Verantwortungsbereich: Vorstand des Pfarrgemeinderates 
Satzung: 19 Abs. 4