Pfarrgemeinderatswahl 2026
Die neuen Pfarrgemeinderäte werden in Bayern und damit auch im Erzbistum Bamberg im Jahr 2026 neu gewählt.
Wahltermin ist Sonntag, 01. März 2026
Die neuen Pfarrgemeinderäte werden in Bayern und damit auch im Erzbistum Bamberg im Jahr 2026 neu gewählt.
In den kommenden Wochen werden hier auf dieser Seite weitere Informationen und die Materialien für die Pfarrgemeinderatswahl 2026 zur Verfügung gestellt.
Seien Sie gespannt!
Satzung und Wahlordnung sehen für die Wahlen definierte Fristen vor. Diese beginnen neun Monate vor der Wahl, also am 01. Juni 2025.
Beschluss über die Aufhebung eines gemeinsamen Pfarrgemeinderats
Eine Aufhebung des Zusammenschlusses kann nur im Rahmen einer turnusmäßigen Neuwahl der Pfarrgemeinderäte erfolgen. Der Beschluss muss spätestens neun Monate vor der Wahl getroffen werden.
Bildung eines Gemeinsamen Pfarrgemeinderates
Benachbarte Pfarrgemeinderäte innerhalb eines Seelsorgebereichs können sich abweichend von §14 Abs. 1 zu einem sogenannten Gemeinsamen Pfarrgemeinderat zusammenschließen. Die betreffenden Pfarrgemeinderäte werden als ein Pfarrgemeinderat behandelt.
Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Pfarrgemeinderates nach §18 Abs. 1 (a) legt der amtierende Pfarrgemeinderat für die kommende Wahl fest.
Zusammensetzung des Wahlausschusses
Dem Wahlausschuss gehören an:
zur Geschäftsstelle des Diözesanrats im Erzbistum Bamberg: