Zum Inhalt springen

Pfarrgemeinderatswahl 2026

Die neuen Pfarrgemeinderäte werden in Bayern und damit auch im Erzbistum Bamberg im Jahr 2026 neu gewählt. 

Wahltermin ist Sonntag, 01. März 2026

 

 

Informationen und Materialien

In den kommenden Wochen werden hier auf dieser Seite weitere Informationen und die Materialien für die Pfarrgemeinderatswahl 2026 zur Verfügung gestellt. 

Seien Sie gespannt! 

Zeitplan und Fristen

Satzung und Wahlordnung sehen für die Wahlen definierte Fristen vor. Diese beginnen neun Monate vor der Wahl, also am 01. Juni 2025. 

01.06.2025

Beschluss über die Aufhebung eines gemeinsamen Pfarrgemeinderats

Eine Aufhebung des Zusammenschlusses kann nur im Rahmen einer turnusmäßigen Neuwahl der Pfarrgemeinderäte erfolgen. Der Beschluss muss spätestens neun Monate vor der Wahl getroffen werden.

01.09.2025

Bildung eines Gemeinsamen Pfarrgemeinderates

Benachbarte Pfarrgemeinderäte innerhalb eines Seelsorgebereichs können sich abweichend von §14 Abs. 1 zu einem sogenannten Gemeinsamen Pfarrgemeinderat zusammenschließen. Die betreffenden Pfarrgemeinderäte werden als ein Pfarrgemeinderat behandelt.

01.09.2025

Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Pfarrgemeinderates nach §18 Abs. 1 (a) legt der amtierende Pfarrgemeinderat für die kommende Wahl fest.

01.09.2025

Zusammensetzung des Wahlausschusses

Dem Wahlausschuss gehören an:

  • ein Mitglied des Pastoralteams des entsprechenden Seelsorgebereichs sowie
  • mindestens zwei vom Pfarrgemeinderat benannte Personen, die nicht dem Pfarrgemeinderat angehören müssen.

Kontakt

zur Geschäftsstelle des Diözesanrats im Erzbistum Bamberg: 

Juliana Sitzmann

Geschäftsführerin des Diözesanrats